Kanzlei für Wirtschaft- und Bankrecht: Beratung zur Freigabe von Sicherheiten an Banken
Grundsätzlich sind Banken bestrebt, Kredite möglichst umfangreich abzusichern. Doch was für die Banken Sicherheit bedeutet, beeinträchtigt oftmals die Handlungsmöglichkeiten des Kreditnehmers. Dies gilt insbesondere dann, wenn Probleme entstehen und der Kreditnehmer gestellte Sicherheiten anderweitig verwenden möchte. Regelmäßig treten gerade dann Komplikationen auf, wenn etwa gewerbliche Kredite durch private Sicherheiten besichert sind. Die Kreditnehmer sind hier nicht schutzlos. So dürfen Banken sich nicht grenzenlos absichern. Ab einer bestimmten Grenze entstehen Freigabeansprüche der Kreditnehmer. Hier sollte man sich auch nicht durch Bestrebungen der Banken irritieren lassen, den Wert der gestellten Sicherheiten möglichst niedrig anzusetzen. Eine weitere Möglichkeit kann darin bestehen, Sicherheiten auszutauschen. Bietet man der Bank eine gleichartige und gleichwertige Ersatzsicherheit, kann dies seitens der Bank nicht einfach zurückgewiesen werden. Im Einzelfall hilft hier anwaltliche Beratung.
Rechtsberatung zu Kredit-Sicherheiten und mehr
Ein notwendiger Schritt zum Vertrag ist häufig eine Sicherungsabrede. In dieser Zweckerklärung wird nicht nur die Art der Sicherheit festgelegt, sondern es wird zudem erklärt, dass der Gläubiger sie nur zum vereinbarten Zweck einsetzt. Hier sollte der Kreditnehmer unbedingt prüfen, dass die Bank seine Sicherheiten nicht einfach an Dritte weitergeben darf oder andere Bedingungen stellt, die ihm gegenüber nachteilig sein könnten. Die Kanzlei für Wirtschaft- und Bankrecht unterstützt Sie und berät Sie zu Ihrem Kreditvertrag, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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