Fragen zum Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht? Rechtsanwältin Annette Bühnen in Oberhausen berät Sie umfassend
- Buchführung und Bilanzrecht für alle Einzelunternehmer und Gesellschaftsformen
- Lohnbuchhaltung, einschließlich Lohnsteuerrecht
- Erstellen aller betrieblich notwendigen Steuererklärungen (Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung)
- Beratung im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Erstellen von Einkommenssteuererklärungen
- Durchführung und Begleitung bei Rechtsbehelfsverfahren, im Zusammenhang mit der Finanzverwaltung
- Beratung zur Firmengründung und Firmenübernahme
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Termine auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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Wer eine Erbschaft oder eine Schenkung erhält, muss dafür unter Umständen Erbschafts- und Schenkungssteuer an das zuständige Finanzamt zahlen. Rechtsanwältin Annette Bühnen in Oberhausen berät Sie individuell zu Ihrer Situation. Die Höhe der zu leistenden Steuern hängt vom verwandtschaftlichen Verhältnis des Erben oder des Beschenkten zum Erblasser oder Schenkenden ab. Die sich daraus ergebenden Steuerfreibeträge müssen Sie nicht versteuern. In der Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbüro Annette Bühnen in Oberhausen erfahren Sie, worauf Sie im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht achten sollten.
Zuverlässige Beratung im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht in Oberhausen
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Annette Bühnen in Oberhausen ist für ihre Mandanten die ideale Adresse für Rechtsfragen rund um das Thema Steuerrecht. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sorgen dafür, dass die Mitarbeiter der Kanzlei in diesem Bereich stets auf dem aktuellen Stand sind. Neben den Begünstigten erhalten auch Erblasser eine umfassende Beratung zum Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Die Experten finden für den geplanten Nachlass die beste Lösung, damit der Nachlassempfänger nicht leer ausgeht.
Zu den Leistungen gehören:
- Buchführung und Bilanzrecht für alle Einzelunternehmer und Gesellschaftsformen
- Lohnbuchhaltung, einschließlich Lohnsteuerrecht
- Erstellen aller betrieblich notwendigen Steuererklärungen (Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung)
- Beratung im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Erstellen von Einkommenssteuererklärungen
- Durchführung und Begleitung bei Rechtsbehelfsverfahren, im Zusammenhang mit der Finanzverwaltung
- Beratung zur Firmengründung und Firmenübernahme
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
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