Kryptowährung: Worauf man in Hinblick auf steuerliche Aspekte achten sollte
Ob als Wertanlage oder Zahlungsmittel – Kryptowährungen sind derzeit in aller Munde. Wer mit dieser noch jungen Anlagealternative handelt, muss dies bei seiner Steuererklärung beachten. Wenn die Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährung innerhalb eines Jahres erfolgt, greift die Steuerpflicht. Steuerberater Andreas Schuster in Delmenhorst berät seine Mandanten kompetent zur Besteuerung von Gewinnen aus Krypto-Handel.
Steuerrecht bei Kryptowährungen
Das Thema Kryptowährung ist im Zusammenhang mit dem Steuerrecht noch neu. Daher sind viele Anleger über die korrekte Versteuerung verunsichert. Steuerberater Andreas Schuster hilft seinen Mandanten bei der richtigen Vorgehensweise. Das Steuerbüro in Delmenhorst besteht bereits seit 1998 und kann daher auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Zu seinem Tätigkeitsfeld gehören außerdem alle klassischen Bereiche einer Steuerkanzlei.
Zu den Leistungen von Steuerberater Andreas Schuster in Delmenhorst gehören:
- Lohnabrechnungswesen
- Rechnungswesen
- Jahresabschlusserstellung
- Steuererklärungen
- Fiskalische Vertretung
- Und vieles mehr
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