Rechtsanwältin in Frankfurt: Rechtsanwältin und Mediatorin Gisela Rosenbleck
Rechtsberatung und Schulung für Betriebsräte
Im Jahr 1985 gründete Frau Rechtsanwältin Gisela Rosenbleck ihre Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Durch ihre langjährige Tätigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Betriebsräte hat Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Gisela Rosenbleck in Frankfurt neben den Erfahrungen im Individualarbeitsrecht verstärkt auch spezielle Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erworben. Dieses Wissen setzt Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Gisela Rosenbleck in Frankfurt dafür ein, Betriebsräte zu beraten und zu vertreten und für sie Schulungsveranstaltungen durchzuführen.
Ihre Zusatzausbildung zur Mediatorin befähigt Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Gisela Rosenbleck in Frankfurt ferner, bei Konflikten im Arbeitsleben dazu beizutragen, unerfreuliche Konfrontationen zu vermeiden und durch kooperatives Verhandeln beider Seiten eine befriedigende Lösung zu erreichen. Um ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten, nimmt Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Gisela Rosenbleck aus Frankfurt an den für ihre Tätigkeit notwendigen Fortbildungsmaßnahmen teil.
Schwerpunkt: Unterstützung der Tätigkeit von Betriebsräten
Den Betriebsräten stehen nach dem Gesetz vielfältige Beteiligungsrechte, z.B. Informations- und Mitbestimmungsrechte zu, damit sie die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb effektiv und zufriedenstellend vertreten können. Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Gisela Rosenbleck in Frankfurt berät Betriebsräte über ihre gesetzlichen Rechte und Aufgaben und hilft bei der Geltendmachung dieser Rechte und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.
Im Konfliktfall unterstützt Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Gisela Rosenbleck in Frankfurt Betriebsräte auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht sowie in der Einigungsstelle.
Schwerpunkt: Seminare für Betriebsräte
Damit die Betriebsmitglieder das Fachwissen erwerben können, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, sieht das Gesetz für sie ein Recht auf Schulung vor.
Ihre Ausbildung und langjährigen praktischen Erfahrungen als Juristin wie auch in der Bildungsarbeit für Betriebsräte befähigen Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Gisela Rosenbleck zur Durchführung der Schulungsveranstaltungen nach § 37 BetrVG über allen Themen des Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrechts.
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